Digitaler Fahrtenschreiber
Gewerblich genutzte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t,
die nach dem 1. Mai 2006 zugelassen wurden, müssen mit einem digitalen
Fahrtenschreiber ausgerüstet werden. Das gilt ebenso für Fahrzeuge über 2,8 t,
wenn sie über eine Anhängekupplung verfügen.
Wir bieten Ihnen:
- kompetenten Einbauservice und die nach § 57b StVZO geforderte Überprüfung
- optimale Lösung zur Archivierung und Auswertung der Fahrer- bzw.
Fahrzeugdaten
- Datenarchivierung als reine Gesetzeserfüllung
- Integrierte Fuhrparkmanagementlösung
- Datendownload an in- und externen Terminals

Hinweis: Prüfen Sie Ihre Fahrtenschreiberpflicht.
Bereits gewerblich genutzte große Geländewagen mit einem Anhänger
überschreiten das zulässige Gesamtgewicht von
3,5 t und sind dadurch
fahrtenschreiberpflichtig.
Unsere Leistungen:
- Reparatur und Austausch von Kienzle/VDO- und Actia Fahrtenschreibern
- HALE- und Kienzle-Dienst für Taxameter und Wegstreckenzähler
- Taxi- und Mietwagenausrüstung
Mit Einführung des HALE-Spiegeltaxamters im Jahre 1999 wurde der Weg frei
für den werkseitigen Einbau bei Audi, Mercedes-Benz, Opel und Volkswagen.
Wir bieten Ihnen diese vollintegrierte Einbaumöglichkeit jetzt für nahezu
alle Fahrzeuge an. Auch der Umbau bei Fahrzeugwechsel ist durch zahlreiche
Upgrade-Angebote möglich.